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   OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22   

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OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22 (https://dejure.org/2022,48240)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.11.2022 - 1 Ws 629/22 (https://dejure.org/2022,48240)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. November 2022 - 1 Ws 629/22 (https://dejure.org/2022,48240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Rechtmäßigkeit der Organisationshaft, Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im Maßregelvollzug

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 2 A... bs. 3; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 104 Abs 2 Satz 1; StGB § 51 StGB, § 64; StGB § 67 Abs. 4; StPO § 306; StPO § 311; StPO § 455; StPO § 458; StPO § 462 Abs 1; StPO § 462 Abs. 3; StPO § 473 Abs. 1; StPO § 473 Abs. 2; StVollzG § 137; RpflG § 31 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Unverzügliche Einleitung des Maßregelvollzugs nach Rechtskraft der Entscheidung; Pflicht zur bundesweiten Suche nach einem Therapieplatz; Dreimonatige Höchstdauer der Organisationshaft; Abwägung zwischen Fortdauer der Organisationshaft und der Umsetzung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Haft: Rechtmäßigkeit der sog. Organisationshaft - Zeitnahe Unterbringung im Maßregelvollzug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Brandenburg, 02.03.2000 - 2 Ws 24/00

    Entscheidung über die Zulässigkeit vollzogener Organisationshaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    dd) Eine gesetzeswidrige und dem zu vollstreckenden Urteil widersprechende Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge liegt bei der "Organisationshaft" aber dann vor, wenn die Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt (vgl. hierzu Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 [25]).

    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) [...].".

  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 1 Ws 209/19

    Überführung in Maßregelvollzug innerhalb der Regelzeitspanne von drei Monaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    Die nach §§ 462 Abs. 1, Abs. 3, 458 StPO statthafte (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 07.05.2019 - 1 Ws 209/19 bei juris = BeckRS 2019, 39077) sowie form- und fristgerecht eingelegte (§§ 306 Abs. 1, 311 Abs. 1, Abs. 2 StPO) sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat lediglich insoweit Erfolg, dass nach der Aufnahme des Verurteilten in den Maßregelvollzug am 27.09.2022 nunmehr festzustellen ist, dass die Organisationshaft bis 26.09.2022 rechtswidrig war und sich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung der Unterbrechung der Organisationshaft mit der Aufnahme des Verurteilen in den Maßregelvollzug erledigt hat.

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht hierbei - ungeachtet der notwendigen Betrachtung des Einzelfalles - teilweise sogar davon aus, dass der weitere Vollzug der Organisationshaft im Regelfall nur innerhalb einer Zeitspanne von nicht mehr als sechs Wochen ab Eintritt der Rechtskraft als zulässig anzusehen ist, innerhalb derer ein geeigneter Therapieplatz gefunden, die Überführung des Verurteilten in den Maßregelvollzug herbeizuführen und damit der Vollzug der Organisationshaft zu beenden ist (OLG Hamm Beschluss vom 07.05.2019 - III- 1 Ws 209/19 bei juris).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21

    Grenzen der Organisationshaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    Die Frage, ob die Rechtmäßigkeit der Fortdauer der Organisationshaft einer Abwägung zwischen dem Gewicht der Verletzung des Interesses des Verurteilten an der unverzüglichen Umsetzung der konkret angeordneten Vollstreckungsreihenfolge einerseits und dem Schutz der Allgemeinheit andererseits zugänglich ist (bejahend OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21 bei juris = NStZ-RR 2022, 95 = BeckRS 2021, 39934) bleibt offen.

    c) Die Frage, ob im Falle eines Versäumnisses der Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Prüfung, ob die rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafe weiter vollstreckt werden darf, eine Abwägung zwischen dem Gewicht der Verletzung des Interesses des Verurteilten an der unverzüglichen Umsetzung der konkret angeordneten Vollstreckungsreihenfolge einerseits und dem Schutz der Allgemeinheit andererseits zu erfolgen hat (bejahend OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21 bei juris = NStZ-RR 2022, 95 = BeckRS 2021, 39934), kann dahinstehen, denn selbst die Vornahme einer solchen Abwägung würde im konkreten Fall offenkundig dazu führen, dass die Interessen des Verurteilten an einer zügigen Vollstreckung der Unterbringung ist Sicherungsinteressen des Staates überwiegen.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    dd) In dem durch den Schuldausgleich vorgegebenen Rahmen sieht das Bundesverfassungsgericht auch die Prävention sowie die Resozialisierung des Täters als verfassungsrechtlich geboten an(vgl. BVerfGE 45, 187 [253 f.] m.w.N.).

    Da der Freiheitsstrafe vom Schuldprinzip her Grenzen gesetzt sind, reicht sie indes - ungeachtet der Ausrichtung des Vollzugs auf das Resozialisierungsziel (§ 2 Satz 1 StVollzG, vgl. auch BVerfGE 45, 187 [238 f.]) - vielfach nicht aus, den erforderlichen Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen rechtswidrigen Taten rauschmittelabhängiger Straftäter zu verwirklichen.

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    Wird ein Therapieplatz erst mittelfristig frei, ist die Vollstreckungsbehörde gehalten, sich um einen (zeitlich früher) verfügbaren Behandlungsplatz, notfalls auch außerhalb des zuständigen Landschaftsverbands zu bemühen und, sofern dies erfolglos ist, ggf. auch um einen solchen außerhalb des jeweiligen Bundeslandes (Anschl. an BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01 bei juris = StV 2006, 420 = NJW 2006, 427 = BeckRS 2005, 31115).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01 bei juris = StV 2006, 420 = NJW 2006, 427 = BeckRS 2005, 31115) hat für Fälle der Organisationshaft folgende verfassungsrechtlichen Vorgaben gemacht:.

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    bb) Für den schwersten Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des förmlichen Gesetzes (vgl. BVerfGE 83, 24 [32] zu dem hiermit verbundenen Analogieverbot) und den zur Verfassungspflicht erhobenen freiheitsschützenden Formen gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GG (vgl. hierzu BVerfGE 58, 208 [220], 65, 317 [321 f.]) den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 [323]).

    Dieses Freiheitsrecht beeinflusst als objektive, für alle Bereiche des Rechts geltende Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 10, 302, 322) auch die Auslegung und Anwendung von Vorschriften, die auf die rechtstechnische Umsetzung und die Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen gerichtet sind (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 -, juris, zur Veröffentlichung in BVerfGK vorgesehen).

  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) [...].".
  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) [...].".
  • OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93

    Entziehungsanstalt; Einweisungsanordnung; Maßregelvollzug; Unzulässige

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) [...].".
  • OLG Oldenburg, 18.09.2020 - 1 Ws 357/20

    Frist für Vollzugsplatz nach rechtskräftigem Urteil; Zulässige Dauer der

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
    Steht ein solcher Platz nicht zur Verfügung, muss der Verurteilte freigelassen werden (vgl. OLG Oldenburg Beschluss vom 18.09.2020 - 1 Ws 357/20 [bei juris] m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 Ws 37/21

    Organisationshaft: Rechtmittel gegen die weitere Vollstreckung; Interesse an der

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 213/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

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